Familienrecht

Im Familienrecht berate und vertrete ich Sie unter anderem in folgenden Bereichen: 

 

  • Ehescheidung
  • elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung
  • Umgangsrecht
  • Getrenntlebensehegattenunterhalt
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinn und Vermögensausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Ehe- und Erbverträge
  • Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft
  • gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
  • Recht für nichteheliche Lebensgemeinschaft

 

 

Gerade im Familienrecht ist es häufig sinnvoll, ein Einvernehmen zwischen den Parteien ohne eine möglicherweise lange gerichtliche Auseinandersetzung herbeizuführen.

 

Hier ist es mein Bestreben, Sie auf diesem Weg entsprechend zu begleiten und zu beraten.

 

Sollte jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich sein, so werde ich Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren engagiert vertreten.

 

Gerne übernehme ich auch familienrechtliche Angelegenheiten mit ausländer-rechtlichem Bezug. Dies bedeutet, dass das anwendbare ausländische Recht festgestellt und nach diesem Recht verfahren werden muss.