Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Ich berate und vertrete Sie hier unter anderem in den folgenden Verfahren:
- Kontaktverbot, einstweilige Anordnung und Hauptsache
- Wohnungszuweisung, einstweilige Anordnung und Hauptsache
Sinn des Gewaltschutzgesetzes ist, Maßnahmen gegen Gewalt, die sich innerhalb von Beziehungen im häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignet (häusliche Gewalt, Belästigung, Stalking etc.) zu ergreifen.